Allgemeine Vertrags- und Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von Bildungsmaßnahmen wie offenen, überbetrieblichen und berufsbegleitenden Seminaren, Lehrgängen und Trainings, lnhouse-Schulungen sowie Studiengängen – im weiteren auch als „Bildungsmaßnahmen“ bezeichnet – von Thomas Bottin | management- und vertriebstraining – nachfolgend auch jeweils „Veranstalter“ genannt – in ihren Niederlassungen oder in externen Veranstaltungsräumen.
(2) Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ihnen der Veranstalter nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.
2. Anmeldung
(1) Sie können sich telefonisch, schriftlich, per Fax, per E-Mail und im Internet anmelden. Sie erhalten von uns umgehend eine Anmeldebestätigung (Zeitpunkt des Vertragsabschlusses)
(1) Die Anmeldung ist verbindlich, sobald sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt wird.
(2) Ein Recht auf Teilnahme an Bildungsmaßnahmen mit begrenzter Teilnehmerzahl besteht nicht.
3. Zulassungsvoraussetzungen
(1) Die Bildungsmaßnahmen des Veranstalters stehen jedem Interessenten offen, der über die von den zuständigen Prüfinstitutionen für die angestrebten Abschlüsse geforderten Qualifikationen verfügt, soweit solche in der Leistungsbeschreibung der Bildungsmaßnahme gefordert werden.
(2) Soweit Zulassungsvoraussetzungen bestehen, ist der Veranstalter nicht verpflichtet, aber berechtigt, zu überprüfen, ob der Teilnehmer die notwendigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Hierzu hat der Teilnehmer auf Verlangen die erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Macht der Veranstalter von seinem Recht auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen keinen Gebrauch, so ist der Teilnehmer auch bei Nichtvorliegen der Zulassungsvoraussetzungen zur Zahlung der Lehrgangsgebühren verpflichtet.
4. Durchführung
(1) Die Bildungsmaßnahme wird entsprechend dem veröffentlichten Programminhalt, den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt.
(2) Der Veranstalter behält sich den Wechsel von Referenten und/oder eine Verlegung bzw. Änderung im Programmablauf vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändert. Ein Anspruch auf Veranstaltungsdurchführung durch einen bestimmten Referenten bzw.
an einem bestimmten Veranstaltungsort besteht nicht.
(3) Inhaltliche Änderungen, durch die das Lehrgangsziel verändert wird, sind zulässig, wenn sie mit Zustimmung oder auf Verlangen der Stellen erfolgen, die für die Anerkennung der angestrebten Abschlüsse zuständig sind.
(4) Bei Inhouse-Schulungen wird der Veranstaltungsort im Vorhinein mit dem Kunden festgelegt.
5. Pflichten des Teilnehmers
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten, Anweisungen der Lehr- bzw. Ausbildungskräfte sowie der Beauftragten des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten, regelmäßig an den Präsenzveranstaltungen der vertragsgegenständlichen Bildungsmaßnahme teilzunehmen sowie alles zu unterlassen, was der ordnungsgemäßen Durchführung der Bildungsmaßnahme entgegenstehen könnte.
6. Urheberrechte
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten, Anweisungen der Lehr- bzw. Ausbildungskräfte sowie der Beauftragten des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten, regelmäßig an den Präsenzveranstaltungen der vertragsgegenständlichen Bildungsmaßnahme teilzunehmen sowie alles zu unterlassen, was der ordnungsgemäßen Durchführung der Bildungsmaßnahme entgegenstehen könnte.
7. Rücktritt/Kündigung/Stornokosten
(1) Offene Seminare:
Sie können Ihre Anmeldung bis 30 Tage vor Seminarbeginn kostenfrei stornieren. Bei einer Stornierung Ihrer Anmeldung innerhalb von 30 Tagen vor Seminarbeginn bis einschließlich 7 Tage vor Seminarbeginn erheben wir 50 % der Seminargebühr. Bei der Berechnung der vorstehenden Fristen wird der Tag des Seminarbeginns nicht mitgezählt. Danach, oder bei Nichterscheinen des Seminarteilnehmers, stellen wir Ihnen die volle Seminargebühr in Rechnung. Wir behalten uns Absagen aus organisatorischen und technischen Gründen (etwa bei Nichterreichen der vom Seminartyp abhängigen Mindestteilnehmerzahl oder kurzfristigem Ausfall des Referenten) vor. Bei einer Absage durch uns werden wir versuchen, Sie auf einen anderen Termin und/oder einen anderen Veranstaltungsort umzubuchen, sofern Sie hiermit einverstanden sind. Andernfalls erhalten Sie Ihre bezahlten Gebühren zurück. Sie sind berechtigt, an Ihrer Stelle einen geeigneten Ersatzteilnehmer zu entsenden.
(2) Inhouse-Seminare / Firmenspezifische Seminare
Sie können Ihre mit dem Veranstalter vereinbarten Seminartermine bis 21 Tage vor Seminarbeginn kostenfrei stornieren. Bei einer Stornierung Ihrer Buchung innerhalb von 21 Tagen vor Seminarbeginn bis 7 Tage vor Seminarbeginn erheben wir 30 % der Seminargebühr und allenfalls bereits angefallene Spesen. Bei der Berechnung der vorstehenden Fristen wird der Tag des Seminarbeginns nicht mitgezählt. Bei Stornierung des Inhouse-Seminars weniger als 7 Tage vor Seminarbeginn stellen wir Ihnen die volle Seminargebühr und bereits angefallene Spesen in Rechnung. Wir behalten uns Absagen aus organisatorischen und technischen Gründen (etwa bei kurzfristigem Ausfall des Referenten) vor. Bei einer Absage durch uns werden wir versuchen, mit Ihnen einen anderen Veranstaltungstermin zu vereinbaren, sofern Sie hiermit einverstanden sind. Andernfalls erhalten Sie Ihre bezahlten Gebühren zurück.
(3) Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Als wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung durch den Veranstalter gelten insbesondere – aber nicht ausschließlich – die anhaltende oder schwerwiegende Störung der Bildungsmaßnahme durch den Teilnehmer, sein wiederholtes unentschuldigtes Fernbleiben von der Bildungsmaßnahme, Zahlungsverzug mit mehr als 2 Raten oder wiederholter Zahlungsverzug trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung sowie Entzug oder Widerruf abgetretener Leistungen durch
andere Kostenträger.
(5) Jede Kündigung hat schriftlich, im Falle der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund unter Angabe des Kündigungsgrundes an den Veranstalter zu erfolgen. Das Fernbleiben vom Unterricht gilt in keinem Falle als Kündigung. Bedienstete des Veranstalters, insbesondere Lehrkräfte, sind zur Entgegennahme von Kündigungen nicht befugt.
(6) Im Falle der ordentlichen Kündigung ist der Teilnehmer zur anteiligen Zahlung der Lehrgangsgebühren, die bis zum Ende der jeweiligen Kündigungsfrist berechnet werden, verpflichtet.
8. Zahlungsbedingungen
(1) Die Teilnahmegebühr wird mit Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Die Zahlung erfolgt unter Angabe der Rechnungsnummer und der Kundennummer auf das in der Rechnung genannte Konto des Veranstalters. Die Zahlungsbedingungen können auf Vorauskasse abgeändert werden, sofern keine ausreichende Bonität des Teilnehmers oder teilnehmende Unternehmens gewährleistet ist.
(2) Im Falle des Verzugs sind rückständige Rechnungsbeträge mit 5%-Punkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.
(3) Der Teilnehmer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder vom Veranstalter unbestrittenen Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines zurückbehaltungsrechtes ist der Teilnehmer nur insoweit befugt, als sein Anspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(4) Im Falle des Verzugs des Vertragspartners kann der Veranstalter für jede Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von € 10,00 erheben. Dem Vertragspartner bleibt bezüglich der Bearbeitungsgebühr der Nachweis unbenommen, ein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger, als der pauschalierte Schadensersatzanspruch des Veranstalters.
9. Terminabsage durch den Veranstalter
Der Veranstalter behält sich vor, wegen mangelnder Teilnehmerzahlen oder der Erkrankung von Lehrkräften sowie sonstigen Störungen im Geschäftsbetrieb, die vom Veranstalter nicht zu vertreten sind, angekündigte oder begonnene Bildungsmaßnahmen abzusagen. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Falle erstattet.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der dem Teilnehmer schriftlich mitgeteilte Veranstaltungsort. Der Gerichtsstand für alle aus der Buchung entstehenden Rechtsstreitigkeiten gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts bzw. öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Hamburg.
11. Datenschutz
(1) Im Hinblick auf die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes weisen wir Sie darauf hin, dass die Speicherung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten zur Vertragserfüllung erfolgt. Ihre Daten werden ausschliesslich für interne Zwecke verwendet. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht.
(2) Ihre geschäftlichen Kontaktdaten werden vom Veranstalter für Marketingzwecke in der Weise genutzt, Ihnen Prospekte, Programme und Seminarinformationen des Veranstalters per Post oder Email zu übersenden.
(3) Sie können der Nutzung, Verarbeitung bzw. Übermittlung Ihrer Daten zu Marketingzwecken jederzeit durch Mitteilung an , Thomas Bottin |management- und vertriebstraining, Datenschutz, Hinter dem Zwinger 29, 21614 Buxtehude, widersprechen bzw. Ihre Einwilligung widerrufen. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs bzw. Widerrufs wird der Veranstalter die hiervon betroffenen Daten nicht mehr zu Marketingzwecken nutzen und verarbeiten bzw. die weitere Zusendung von Werbemitteln unverzüglich einstellen.
12. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
Stand Juli, 2011


